Pflügergemeinschaft Schleswig-Holstein
Aufgaben und Ziele der Pflügergemeinschaft
Samstag, den 01. März 2003 um 14:39 Uhr
1. Die Pflügergemeinschaft Schleswig-Holstein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.2. Oberstes Ziel ist die Förderung des Leistungspflügens in Schleswig-Holstein. Das gilt sowohl für Beet- und Drehpflügen, als auch für Oldtimer- und Pferdepflügen.
Satzung der Pflügergemeinschaft
Samstag, den 01. März 2003 um 14:17 Uhr
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Pflügergemeinschaft Schleswig-Holstein". Er hat seinen Sitz in Heide.
§2 Zweck und Ziel
Der Verein führt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein sieht seine Hauptaufgabe in der Förderung des Leistungspflügens, sowie die Unterstützung der Pflüger bei Orts-, Gebiets-, Landes-, Bundes-, Europa-, und Weltpflügen.
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